AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marschenbahn-Draisine GbR:

 

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Marschenbahn-Draisine GbR (nachfolgend: Marschenbahn) und deren Kunden (nachfolgend: Kunde).

2. Vertragsgegenstand:

Der Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Draisinen der Marschenbahn. Zusätzlich wird Bewirtung an verschiedenen Haltepunkten angeboten, die vorab elektronisch oder zu Beginn jeder Fahrt vor Ort gebucht werden kann.

3. Zustandekommen des Vertrages:

Mit der Buchung/Reservierung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen für Draisinenfahrten und Veranstaltungen der Marschenbahn an. Der Vertrag kommt durch Aushändigung des Tickets durch die Marschenbahn-Draisine zustande.

4. Bezahlung:

Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geht der Kunde eine verbindliche Buchung ein und ist verpflichtet, den vollständigen Betrag mit den zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln zu entrichten. Bei Buchungen vor Ort in den anerkannten Vorverkaufsstellen muss der Betrag ebenfalls vollständig entrichtet werden. Bei einer telefonischen Anfrage erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung.

5. Leistung:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Marschenbahn.

6. Altersbestimmungen:

Die Vermietung der Draisinen erfolgt nur an volljährige Personen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren. Bei Schul- und Klassenfahrten sind die erste und die letzte Draisine mit einer volljährigen Person zu besetzen.

7. Rücktritt des Kunden:

Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch der Marschenbahn auf Zahlung des Mietpreises bestehen. Bei der Erstattung des Mietpreises werden folgende Stornierungsgebühren einbehalten:

  • 25 % des Mietpreises bei Rücktritt bis 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin.
  • 50 % des Mietpreises bei Rücktritt bis 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin.
  • 100 % des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin.

Der Rücktritt kann nur schriftlich oder elektronisch erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks bei der Marschenbahn maßgebend.

8. Rücktritt durch die Marschenbahn:

Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeiten aus §651g BGB kann die Marschenbahn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die im Vertrag enthaltenen Bedingungen und Verhaltensregeln vom Kunden nicht eingehalten werden (z.B. Trunkenheit). Der Kunde hat in diesem Fall den vollen Preis zu entrichten.

9. Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen:

Generell gilt, dass eine Veranstaltung nicht aufgrund angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt werden kann. Bitte denken Sie daher an geeigneten Sonnen- oder Regenschutz! Die Marschenbahn bemüht sich, im konkreten Einzelfall eine allseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Falls durch die Wetterlage jedoch eine unzumutbare Gefahr für den Kunden entsteht, kann die Veranstaltung abgesagt oder auf einen anderen Termin verschoben werden. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückgezahlt oder übertragen.

10. Änderung der Teilnehmerzahl:

Abweichungen von der ursprünglichen avisierten Personenzahl müssen umgehend gemeldet werden, damit nicht unnötig Fahrzeuge vorgehalten werden, die später nicht zum Einsatz kommen. Bis 24 Stunden vor Veranstaltungstermin teilt der Kunde die endgültige Personenzahl mit. Für danach eingehende Absagen einzelner Draisinen wird ein Stornoentgelt in Höhe von 100 % des vereinbarten Fahrpreises und der gebuchten Zusatzleistungen fällig.

11. Verhaltensregeln, Einweisung und Sicherheit:

Vor Übergabe des Fahrzeugs findet eine Einweisung statt, in der die zu beachtenden Verhaltensregeln erläutert werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache nur gemäß den Verhaltensregeln zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln berechtigt die Marschenbahn zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Der Mietpreis ist in solchen Fällen vollständig zu entrichten. Ein Erstattungsanspruch des Kunden besteht im Falle der fristlosen Kündigung aus diesem Grund nicht. Die Mietsache ist in dem übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.

12. Mitwirkungspflicht:

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um mögliche Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Marschenbahn zur Kenntnis zu geben und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und/oder der Fahrstrecke.

13. Gewährleistung, Haftung und Verjährung:

a. Die Marschenbahn haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Geräte nicht mit Fehlern behaftet sind. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß §538 BGB wird jedoch in vollem Umfang ausgeschlossen.

b. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung muss der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses der Marschenbahn gegenüber schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung des Mietverhältnisses.

c. Im Falle von Personenschäden hat der Geschädigte unverzüglich einen Schadensbericht zu erstellen, in dem der Unfallhergang, die Art des Schadens und die am Unfall beteiligten Personen aufgeführt sind. Personenschäden, die ohne schriftlichen Unfallbericht oder erst nach 24 Stunden seit Unfallhergang gemeldet werden, sind generell von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

d. Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände übernimmt die Marschenbahn keine Haftung.

e. Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht für die Mietsache während des Mietzeitraumes und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust der Geräte und einzelner Geräteteile sowie des Zubehörs. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

f. Die Nutzung der Fahrgeräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

g. Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens (z.B. Trunkenheit, Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise oder der Streckenordnung) Beschädigungen an den Draisinen und/oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar.

h. Die Marschenbahn haftet nicht für vermittelte Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind.

14. Datenschutzbestimmungen (DSGVO):

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten:

Eigenbetrieb St. Michaelisdonn
Am Rathaus 8, 25693 St. Michaelisdonn
E-Mail: tourismus@st-michaelisdonn.de

Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Die Marschenbahn hält die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung ein. Der Umgang der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

15. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorliegenden Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.

16. Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand ist Meldorf vereinbart.

Stand: Mai 2024

Marschenbahn-Draisine GbR
Bahnhofstraße 26, 25693 St. Michaelisdonn
info@marschenbahn-draisine.de