Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marschenbahn-Draisine GbR

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Marschenbahn-Draisinen GbR (nachfolgend: Marschenbahn) und deren Kunden (nachfolgend Kunde).

2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Draisinen der Marschenbahn. Als zusätzliche Leistung wird die Bewirtung an verschiedenen Haltepunkten angeboten, die vorab elektronisch oder zu Beginn jeder Fahrt vor Ort gebucht werden kann.

3. Zustandekommen des Vertrages
Mit der Buchung/ Reservierung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen für Draisinenfahrten & Veranstaltungen der Marschenbahn an. Der Vertrag kommt durch Aushändigung des Tickets durch die Marschenbahn-Draisine zustande.

4. Bezahlung
Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geht der Kunde eine verbindliche Buchung ein und ist verpflichtet den vollständigen Betrag mit den zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln zu entrichten. Bei Buchungen vor Ort in unseren anerkannten Vorverkaufsstellen muss der Betrag ebenfalls vollständig entrichtet werden. Bei einer telefonischen Anfrage erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung.

5. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Marschenbahn.

6. Altersbestimmungen
Die Vermietung der Draisinen kann nur an volljährige Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren.
Bei Schul- /Klassenfahrten sind die erste und die letzte Draisine mit einer volljährigen Person zu besetzten.

7. Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt der Anspruch die Marschenbahn auf Zahlung des Mietpreises bestehen.
Bei der Erstattung des Mietpreises werden folgende Stornierungsgebühren einbehalten:
∙ 25% des Mietpreises bei Rücktritt bis 48h vor dem Veranstaltungstermin
∙ 50% des Mietpreises bei Rücktritt bis 24h vor dem Veranstaltungstermin
∙ 100% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb von 24h vor Veranstaltungstermin.
Der Rücktritt kann nur schriftlich oder elektronisch erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks bei der Marschenbahn maßgebend.

8. Rücktritt durch die Marschenbahn
Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeiten aus §651g BGB kann die Marschenbahn jederzeit vom Vertrag zurücktreten, und zwar dann, wenn sich zweifelsfrei herausstellt, dass die im Vertrag enthaltenen Bedingungen und Verhaltensregeln den Umständen nach vom Kunden nicht eingehalten werden (z.B.: Trunkenheit). Der Kunde hat in solchem Fall den vollen Preis zu entrichten.

9. Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen
Generell gilt, dass eine Veranstaltung nicht aufgrund angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt werden kann. Bitte denken Sie daher an geeigneten Sonnen- oder Regenschutz!
Die Marschenbahn bemüht sich, im konkreten Einzelfall eine allseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Für den Fall, dass allerdings durch die Wetterlage eine unzumutbare Gefahr für den Kunden ausgeht, kann die Veranstaltung absagt oder auf einen anderen Termin verschoben werden. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückgezahlt oder übertragen.

10. Änderung der Teilnehmerzahl
Generell gilt, dass Abweichungen von der ursprünglichen avisierten Personenzahl umgehend zu melden sind, damit nicht unnötig Fahrzeuge vorgehalten werden, die später nicht zum Einsatz kommen.
Bis 24h vor Veranstaltungstermin teilt der Kunde die endgültige Personenzahl mit. Für danach eingehende Absagen einzelner Draisinen wird ein Stornoentgelt in Höhe von 100 % des vereinbarten Fahrpreises und der gebuchten Zusatzleistungen fällig.

11. Verhaltensregeln/Einweisung/Sicherheit
Vor Übergabe des Fahrzeuges findet eine Einweisung statt. Dabei werden auch die zu beachtenden Verhaltensregeln erläutert.
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache nur gemäß den Verhaltensregeln zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln berechtigt die Marschenbahn zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Mietpreis ist in diesen Fällen vollständig zu entrichten. Ein Erstattungsanspruch des Kunden besteht im Falle der fristlosen Kündigung aus diesem Grunde nicht.
Die Mietsache ist in dem übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.

12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der Marschenbahn zur Kenntnis zu geben und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und/oder der Fahrstrecke.

13. Gewährleistung/Haftung/Verjährung
a. Die Marschenbahn haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Geräte nicht mit Fehlern behaftet sind. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß §538 BGB wird jedoch in vollem Umfang ausgeschlossen.
b. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses der Marschenbahn gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung des Mietverhältnisses.
c. Im Falle von auftretenden Personenschäden hat der Geschädigte unverzüglich einen Schadensbericht zu erstellen, in dem der Unfallhergang, die Art des Schadens und die am Unfall beteiligten Personen aufgeführt sind. Personenschäden, die ohne schriftlichen Unfallbericht oder erst nach 24 Stunden seit Unfallhergang gemeldet werden, sind generell von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
d. Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände übernimmt die Marschenbahn keine Haftung.
e. Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht für die Mietsache während des Mietzeitraumes und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust der Geräte und einzelner Geräteteile sowie des Zubehörs. Für Beschädigungen durch Dritte oder in Folge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
f. Die Nutzung der Fahrgeräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
g. Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens (z.B.: Trunkenheit, Nichteinhaltens der Sicherheitshinweise oder der Streckenordnung) Beschädigungen an den Draisinen und/oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar!
h. Die Marschenbahn haftet nicht für vermittelte Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand dieses Vertrags sind.

14. Datenschutz – Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Eigenbetrieb St. Michaelisdonn
Am Rathaus 8
25693 St. Michaelisdonn
E-Mail: tourismus@st-michaelisdonn.de
Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Die Marschenbahn hält die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung ein.
Der Umgang der personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

15. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht.

16. Gerichtsstand
Als Gerichtstand ist Meldorf vereinbart.

Stand: April 2021

Marschenbahn-Draisine GbR
Bahnhofstraße 26, 25693 St. Michaelisdonn
info@marschenbahn-draisine.de