Mietbedingungen

Mietbedingungen der Marschenbahn Draisine GbR

  1. Fahrberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Kindern und Jugendlichen ist die Fahrt nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten erlaubt.
  2. Es ist verboten auf eine fahrende oder langsam rollende Draisine aufzuspringen oder abzuspringen.
  3. Kinder und Jugendliche müssen beaufsichtigt und auf die Gefahren hingewiesen werden.
  4. Halten Sie mit der Draisine ausreichend Abstand – ca. 50 m – zur vorausfahrender Draisine. Bei Annäherung an die vorausfahrende ist die eigne Geschwindigkeit zu verringern oder rechtzeitig den Bremsvorgang einzuleiten.
  5. Fahren oder Mitfahren nach Alkohol- oder Drogengenuss ist verboten.
  6. Bei Unterbrechung der Fahrt Draisine nicht verlassen. Nicht über die Gleise laufen. Verletzungsgefahr besonders bei Nässe.
  7. Bitte die Bahnübergänge gewissenhaft sichern. Rechtzeitig anhalten, Schranke öffnen, die Draisine unter Beachtung des Straßenverkehrs über die Straße/den Überweg schieben, Schranke schließen.
  8. Bitte halten Sie die Strecke sauber und benutzen Sie die Abfallkörbe an der Draisine.
  9. Rauchen und offenes Feuer sind verboten – Flächenbrandgefahr.
  10. Es ist verboten, nach Antritt der Fahrt weitere Personen zusteigen zu lassen.
  11. Die örtliche Einweisung durch das Personal ist zu beachten und die Hinweise sind zu befolgen.
  12. Bei Jugendgruppen ist eine Aufsichtsperson erforderlich, die auch während der Fahrt nicht von der Aufsichtspflicht entbunden ist.
  13. Schäden an Personen und Material infolge von Nichtbeachtung der Mietbedingungen gehen zu Lasten des Mieters.
  14. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  15. Bei Verlust der Sitzkissen berechnen wir EUR 5,00 pro Stück.

Stand: 25. Oktober 2014

Marschenbahn-Draisine GbR
Bahnhofstraße 26
25693 St. Michaelisdonn
info@marschenbahn-draisine.de